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   VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03   

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VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03 (https://dejure.org/2008,37047)
VG Dresden, Entscheidung vom 19.12.2008 - A 6 K 30072/03 (https://dejure.org/2008,37047)
VG Dresden, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - A 6 K 30072/03 (https://dejure.org/2008,37047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, Multiple Sklerose, Depression, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 04.05.2006 - A 2 B 997/04
    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Zur Sache hat er ausgeführt, dass ihm zu den Möglichkeiten bzw. Modalitäten des Abschlusses einer Krankenversicherung für iranische Staatsangehörige wie auch zur Behandlungssituation für Personen, die an Multipler Sklerose erkrankt sind, keine aktuelleren Erkenntnisse vorliegen würden, als diejenigen, die das Sächsische Oberverwaltungsgericht in das mit Urteil vom 04.05.2006 (Az.: A 2 B 997/04) entschiedene Berufungsverfahren eingeführt habe bzw. die fallbezogen im Rahmen der Sachaufklärung angefallen seien.

    Die Vorschrift hebt allein auf das Bestehen einer konkreten, individuellen Gefahr für die genannten Rechtsgüter ab, ohne Rücksicht darauf, ob sie vom Staat ausgeht oder ihm zuzurechnen ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006 - A 2 B 997/04 -).

    Schließlich erfasst die Vorschrift des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2006, aaO; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).

    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanzielten oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 zitiert nach Juris; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).

    Nach der im Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.05.2006 (aaO; an diesem Verfahren waren sowohl die in diesem Verfahren Beklagte wie auch der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten beteiligt) zitierten Erkenntnisquellen, gibt es im Iran auch nicht die Möglichkeit eines kostenfreien Erhalts von Medikamenten.

    Die Möglichkeit des kostenfreien Erhalts von Medikamenten existiert - wie oben bereits erwähnt - in Iran nicht (vgl. SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).

  • VG Düsseldorf, 28.03.2006 - 2 K 3246/05

    Iran, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine nur theoretische Möglichkeit des Eintritts der befürchteten Rechtsgutverletzung reicht jedoch für die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gefahrensituation nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 119.90 - in BVerwGE 89, 192; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2006 - 2 K 3246/05.A -, zitiert nach Juris).

    Schließlich erfasst die Vorschrift des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2006, aaO; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanzielten oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 zitiert nach Juris; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).
  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine nur theoretische Möglichkeit des Eintritts der befürchteten Rechtsgutverletzung reicht jedoch für die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gefahrensituation nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 119.90 - in BVerwGE 89, 192; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2006 - 2 K 3246/05.A -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanzielten oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 zitiert nach Juris; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).
  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanzielten oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02 - zitiert nach Juris; BVerwG, Beschl. v. 29.04.2002 - 1 B 59/02 zitiert nach Juris; SächsOVG, Urt. v. 04.05.2006, aaO).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Diese Gefahr muss mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (zur Anwendung dieses Prognosemaßstabes vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 1 B 71/01 - zur Auslegung der Vorgängerreglung in § 53 AusIG, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2005 - 8 A 59/04

    Türkei, Kurden, Krankheit, Psychische Erkrankung, Cerebrales Anfallsleiden,

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Darüber hinaus statuiert der Begriff der ,,Konkretheit" der Gefahr in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten, erheblichen Gefährdungssituation (vgl. OVG NRW, Urt. v. 02.02.2005 - 8 A 59/04.A -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 9 C 119.90

    Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus VG Dresden, 19.12.2008 - A 6 K 30072/03
    Eine nur theoretische Möglichkeit des Eintritts der befürchteten Rechtsgutverletzung reicht jedoch für die Annahme einer tatbestandsmäßigen Gefahrensituation nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 119.90 - in BVerwGE 89, 192; VG Düsseldorf, Urt. v. 28.03.2006 - 2 K 3246/05.A -, zitiert nach Juris).
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